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Freitag, 18. Mai 2012
Das Sorglospaket
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Unfall mit dem RTWUnfall mit dem Einsatzwagen, was nun?
Kennen Sie das? Ihr Einsatzwagen verunglückt und die Sorgen gehen los. Nicht nur, dass ein Fahrzeug fehlt. Nein, alles muss nun unter Einhaltung aller Vorschriften …  sofort ... erledigt werden. Zuerst muss das Fahrzeug abgeschleppt werden. Dann sollte ein geeigneter Gutachter bestellt werden ...nur wo? Die Einsatzbereitschaft muss sofort sichergestellt werden … aber wie? Wohin verbringe ich mein Einsatzfahrzeug zur Reparatur. Wer sichert mir die Einhaltung der EN 1789 bei der Reparatur. Wer bezahlt im Zweifel welche Schäden? Darf ich ein Ersatzfahrzeug beanspruchen … und ... und … und …?


Der Schadensfall beim Rettungtransportwagen.

Der Schadensfall
Ob kapitaler Schaden oder nur mal ein kleiner Anstoß. Immer könnte auch das Innenleben Ihres Einsatzfahrzeugesn betroffen sein. Vom Rollgurt bis zu Teilen des Aufbaues werden je nach Anstoß enorme Kräfte frei, die Schäden verursachen können. Oft zunächst unbemerkt. Die Kontrolle und das Auffinden von verdeckten Schäden, ist unsere Spezialität. Auch nach der Reparatur sorgen wir für die Abnahme Ihres Einsatzfahrzeuges nach EN1789 mit Zertifikat. Damit behält Ihr Fahrzeug die Sicherheit und die Garantiegrundlagen für die weitere Nutzung.


Die Verbringung
Je nach Schadensumfang wird die richtige und mögliche Transportart ausgewählt: Entweder auf eigener Achse (Ambulanz Mobile Hol- und Bringservice) oder mit einem Transporter. Die Kosten gehen zu Lasten der jeweiligen Versicherung und werden auch bei Kaskoschäden voll übernommen, da diese zur Schadensbeseitigung unerlässlich sind.

Geschulte Sachverständige / Gutachter.Der Sachverständige
Grundlage jeder Schadensbehebung ist ein qualitativ gutes und vollständiges Gutachten, das alle Belange richtig definiert (Höhe des eff. Schadens, die geeignete Reparaturmethoden, Länge der Reparaturdauer inkl. Verbringung des Fahrzeuges, Wertminderung, Beurteilung der beschädigten Medizintechnik, Zusatzzeiten für Reinigen und Desinfizieren nach der Reparatur und vieles mehr). Durch ein qualifiziertes Gutachten lassen sich Streitigkeiten mit Versicherungen deutlich minimieren. Bei uns stehen Ihnen geschulte Sachverständige/Gutachter, die den Aufbau in – und aus wendig kennen, stets zur Verfügung.

Die Reparatur
Punkt für Punkt wird Ihr Fahrzeug zerlegt, untersucht, und qualifiziert wieder aufgebaut. Mit größter Sorgfalt achten wir auf die Einhaltung aller Vorschriften im Sonderfahrzeugbereich (Sicherheit, MT-Ausstattung, technische Gase, EMV, Funk, Fahrzeug- und Aufbautechnik und anderes mehr). So wird aus Ihrem Unfallwagen wieder ein fast „neues“ Einsatzfahrzeug, das am Ende wieder allen Vorschriften (inkl. der Prüfprotokolle) nach EN 1789 entspricht. Darauf können Sie sich verlassen.

Die Übergabe
Wie ein Neufahrzeug übernehmen Sie Ihr repariertes Einsatzfahrzeug. Entweder in unserem Werk oder unser Hol- und Bringservice übergibt es Ihnen an Ihrer Wache.
 

Ambulanz Mobile Informationen